Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Talent Day

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation

(a) Der Talent Day am 27. Juni 2022 im BSFZ Südstadt wird vom Österreichischen Paralympischen Committee veranstaltet. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die am Talent Day teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des Talent Day. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.talent-day.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Österreichisches Paralympisches Committee, Clemens-Holzmeister-Straße 6, 1100 Wien oder E-Mail: office@oepc.at ) an den Veranstalter gerichtet werden.

2 – Anmeldung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter talentday@oepc.at gerne zur Verfügung.

(b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zur Veranstaltung Talent Day ist über die Website www.talent-day.at möglich. Die Anmeldung ist bis einschließlich 31. Mai 2022 möglich.

(c) PERSÖNLICHE und POSTALISCHE VORANMELDUNG ist per Mail an talentday@oepc.at möglich. Sie werden hierbei allerdings gebeten, ihre Anmeldung danach online zu vervollständigen.

(d) NACHNENNUNGEN sind nach dem 31. Mai 2022 per Mail an talentday@oepc.at zu richten.

(e) Bei Anmeldung via Internet, über www.talent-day.at, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Der Erhalt der Anmeldebestätigung ist der Beweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden.

3 – Teilnahme, Ausschluss

(a) Jede/r mit einer körperlichen und/oder Sehbehinderung im Alter zwischen 8 und 18 Jahren ist berechtigt am Talent Day teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten und/oder ihrem begleitenden Lehr- oder Aufsichtspersonal angemeldet werden.

(b) Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

(c) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.talent-day.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. ihres befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder ihres Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen.

(d) Der Talent Day findet bei jedem Wetter statt. Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

(e) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihnenbefugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einer Aktivstation des Talent Day zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

4 – Haftungsausschluss

(a) Der Veranstalter oder dessen VertreterInnen und Beauftragte haften nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Sponsoren und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter oder dessen Vertreter und Beauftragte keine Haftung für verlorene oder beschädigte Privatgegenstände.

(b) Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung etwaiger entstandener An- und Abreisekosten abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.

(c) Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einer der Aktivstationen des Talent Day ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung zur Veranstaltung verfügen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

(d) Der/Die TeilnehmerIn erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie, bis auf die jeweilige Körper- und/oder Sehbehinderung gesund ist. Er/Sie ist damit einverstanden, dass er/sie aus dem Talent Day genommen wird, wenn er/sie Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

5 – Datenerhebung

5.1. Anmeldung

Mit der Anmeldung stimme ich der Erfassung und Verwendung aller im Online-Formular angeführten Daten durch das Österreichische Paralympische Committee zum Zwecke der Teilnahme am Talent Day 2022 zu. Ich stimme zu, dass bei der Anmeldung

  1. a) für Schulen die Daten (Name der Schule, Anzahl SchülerInnen und Behinderungsarten, sowie T-Shirt Größen)
  2. b) für Einzelpersonen die Daten (Name des/der Teilnehmer/in, Angaben zur Behinderung, T-Shirt Größe, Alter) an die Firma Ottobock SE & Co. KGaA Prenzlauer Allee 242, D-10405 Berlin, rein zum Zweck der Bereitstellung von Sportprothesen und Equipment zum Testen, sowie eines kostenlosen T-Shirts im Zuge der Veranstaltung Talent Days 2019 verarbeitet werden.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung der Veranstaltung und die Bereitstellung des Equipments notwendig.

Im Rahmen des TALENT DAY 2022 (Montag, 27. Juni 2022) werden Fotografien und/oder Filme erstellt. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Aufnahmen in verschiedenen Medien, Publikationen und Presse- Berichterstattungen (Print/TV/Online) veröffentlicht werden. Dies betrifft auch Fotos bzw. sonstige Bild- und Tonaufnahmen der TeilnehmerInnen und deren entschädigungsloser Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung durch den Verantwortlichen und den/die Fotografen/in, sofern damit keine berechtigten Interessen des/der TeilnehmerIn am eigenen Bild betroffen sind (dies ist dann jedenfalls nicht der Fall, wenn der/die TeilnehmerIn bei der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit im Rahmen der Veranstaltung fotografiert oder gefilmt wird und überträgt der/die TeilnehmerIn in diesem Umfang die ihm/ihr zustehenden diesbezüglichen (Verwertungs- ) Rechte unentgeltlich an den Verantwortlichen bzw. den /die Fotografen/in dieser Materialien. Dies gilt insbesondere auch für die Verwertung und Verwendung dieser Materialien für (auch kommerzielle) Werbezwecke des Verantwortlichen welcher Art und in welchen (Bild und Ton) Formaten auch immer, bspw. auch der Websites des ÖPC, veröffentlichten (Medien) Berichten oder sonstigen Druckwerken oder Medien (auch in elektronischer Form bzw. in Sozialen Medien), Werbeeinschaltungen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grund unseres berechtigten Interesses an der Dokumentation der Veranstaltung im Sinne des Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO.

5.2. Online Spendensystem

Ich stimme der Erfassung, Verwendung und Verarbeitung aller im Online-Formular angeführten Daten durch das Österreichische Paralympische Committee zum Zwecke der Abwicklung für die Spendenabsetzbarkeit zu. Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsdatum und die Höhe Ihres Spendenbetrages dem Finanzamt bekannt geben werden (Datenübermittlungspflicht laut § 4a Abs 4 lit d EstG). Ohne diese Daten kann Ihre Spende nicht als Sonderausgabe im Zuge der (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung abgesetzt werden.

Hinweise: Sie haben nach Art 13. Abs. 2 lit. b DSGVO jederzeit das

  • Recht auf Auskunft über die Daten nach Art. 15 DSGVO,
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten nach Art. 20 DSGVO,
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten nach Art. 21 DSGVO,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 21 DSGVO,
  • Entscheidungen, die nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen –
    einschließlich Profiling – nach Art 22 DSGVO.

Sie haben das Recht ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit unter talentday@oepc.at zu widerrufen (Art 13 Abs 2 lit c DSGVO), wobei die Datenverarbeitung bis zu Ihrem Widerruf aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung jedenfalls rechtmäßig erfolgt ist. Ungeachtet Ihres Widerrufs kann aber die Datenverarbeitung aufgrund anderer Rechtsmäßigkeitsgründe weiterhin zulässig sein.

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. (Art. 13 Abs. 2 lit. D DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde, 1082 Wien, Wickenburggasse 8. Es besteht keine Absicht, die Daten von Ihnen für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen) zu verarbeiten (Art 13. Abs 2 lit f DSGVO).

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei uns haben wir entsprechend der Bestimmungen des Art 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.