FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wer darf an den TALENT DAYS teilnehmen?

Alle SchülerInnen, Jugendliche und Lehrlinge mit Körper- und Sehbehinderungen im Alter von
8 bis 18 Jahren, sowie deren Eltern und soziales Umfeld können teilnehmen.

Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen können beispielsweise folgende Einschränkungen aufweisen:

Paraplegie: Die Paraplegie ist eine Beeinträchtigung der motorischen oder sensorischen Funktion der unteren Gliedmaßen.

Tetraplegie: Die Tetraplegie ist eine Beeinträchtigung der motorischen oder sensorischen Funktion der unteren und oberen Gliedmaßen.

Cerebraler Parese: Die Cerebrale Parese ist eine Beeinträchtigung des Bewegungsablaufs und mangelnde Muskelkontrolle aufgrund von Schädigungen eines oder mehrerer Steuerzentren im Hirn.

Amputationen: Fehlen von unteren und/oder oberen Gliedmaßen durch Amputation oder infolge von Geburt an fehlender Gliedmaßen (Dysmelie) oder geringfügigeren Behinderungen, wie z.B. das Fehlen von einem Finger oder Zeh.

Einschränkungen der Beweglichkeit der Gelenke: Die volle Beweglichkeit in einem oder mehreren Gelenken ist nicht mehr vorhanden.

Beinlängendifferenz: Bei einem Bein tritt eine eindeutige Verkürzung aufgrund eines angeborenen Defekts oder einer Schädigung auf.

Kleinwuchs: AthletInnen haben eine Körpergröße von 125-145 Zentimeter. Meist sind auch die Gliedmaßen (Arme und Beine) vom Kleinwuchs betroffen, Ursache ist z.B. Achondroplasie 

Jugendliche mit Sehbeeinträchtigungen können beispielsweise folgende Einschränkungen aufweisen:

Die Sehfähigkeit ist entweder durch eine Störung der Funktion des Auges, des Sehnervs, der Augenstruktur oder des visuellen Cortex im Gehirn (visuelle Funktionen der Großhirnrinde) beeinträchtigt. Die Einschränkung der Sehfähigkeit kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein:
Manche haben noch einen Sehrest andere wiederum haben nur mehr ein leichtes bis gar kein Lichtempfinden mehr und es gibt unterschiedlich starke Einschränkungen des Gesichtsfeldes.

Kann man auch nur einen Teil der Veranstaltung wahrnehmen?

Um den Jugendlichen die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten und die Bandbreite der auszuprobierenden Sportarten am besten auszunutzen, wird gebeten, nach Möglichkeit am gesamten Programm teilzunehmen.

Anmeldung für die Schulen ist am Vormittag zwischen 8:00-9:00 (Start um 9:15) und für Privatpersonen am Nachmittag zwischen 13:00 – 13:30.

Warum werden gerade diese Sportarten angeboten?
Die ausgewählten Sportarten und Disziplinen sind jene, in denen österreichische AthletInnen bereits zu vorangegangen Paralympics entsandt wurden bzw. enge Kooperationen mit den Fachverbänden und dem ÖBSV bestehen.

Können die Jugendlichen alle Sportarten ausprobieren?
Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Jugendlichen aus zeitlichen Gründen in etwa
2-3 Sportarten an einem Vormittag oder Nachmittag ausprobieren können.

Können Jugendliche mit mentaler Behinderung teilnehmen?
Bei den TALENT DAYS handelt es sich um eine Veranstaltung für SchülerInnen, Jugendliche, Lehrlinge mit Körper- und Sehbehinderungen im Alter von 8 bis 18 Jahren. Eine Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen mit mentaler Behinderung ist nicht vorgesehen.
Sollten Sie betroffen sein und Interesse an der Ausübung einer bestimmten Sportart haben, wenden Sie sich bitte an den Special Olympics Österreich unter www.specialolympics.at oder den Österreichischen Behindertensportverband www.obsv.at.

Können Jugendliche mit einer Hörbehinderung teilnehmen?
SportlerInnen mit Hörbehinderung werden aus historischen und organisatorischen Gründen durch das Comité International des Sports des Sourds (CISS) vertreten. Bei den TALENT DAYS handelt es sich um eine Veranstaltung des Österreichischen Paralympischen Committee, womit Personen mit einer Hörbehinderung nicht teilnehmen können.
Sollten Sie betroffen sein und Interesse an der Ausübung einer bestimmten Sportart haben, wenden Sie sich bitte an den Österreichischen Gehörlosen Sportverband unter www.oegsv.at.